Neues EU-Bio-Logo - nun offiziell

Am 31. März 2010 sind die detailierten Bestimmungen zur Verwendung des neuen EU-Bio-Logos erschienen.

Die Details zur Verwendung sowie die Druckvorlagen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/agriculture/organic/eu-policy/logo_de

Das wichtigste in Kürze:

  • Das Logo muss verpflichtend auf allen vorverpackten Lebensmitteln  ab 1. Juli 2010 verwendet werden. Zusätzlich muss im selben Sichtfeld die Code-Nummer der Biokontrollstelle (wird von der EU neu vergeben) sowie unmittelbar darunter der Ort der Erzeugung...  [» mehr]

Handbuch über geschützte Farn- und Blütenpflanzen Salzburgs

Soeben erschienen:

A. Thomasser, W. Bedek, G. Nowotny, P. Pilsl, O. Stöhr & H. Wittmann; (2010): Geschützte Pflanzen in Salzburg - Erkennen und Bewahren. - Hrsg.: SLK, Salzburg: 74 Seiten.

Dieses Handbuch präsentiert erstmals zusammengefasst und populär aufbereitet alle gesetzlich geschützten Farn- und Blütenpflanzen Salzburgs.
Fast alle Arten - auch die großen Raritäten der Salzburger Flora - werden in hervorragenden Bildern präsentiert und textlich erläutert. 

Das Handbuch ist...  [» mehr]

Neuer SLK Partnerbetrieb

HLW-Braunau - Bio-Zertifizierung

„Genuss braucht Zeit“, dieser Maxime hat sich die HLW Braunau schon seit langem verschrieben und sie auch erfolgreich umgesetzt.

Die ausführliche Vorstellung des neuen SLK-Partnerbetriebes finden Sie unter Referenzen[» mehr]

Neuer SLK Partnerbetrieb

Futtermittelhandel Buchegger

Wir liefern zertifiziertes Heu 1.und 2.Schnitt, sowie biologisches Stroh oder konventionelles Stroh.  Heu und Stroh können in Rundballen 120 – 150 cm bzw. in Kleinballen 15 kg  geliefert werden. Stroh auch in Quaderballen 220cm x 50cm x 70cm.

Die ausführliche Vorstellung des neuen SLK-Partnerbetriebes finden Sie unter Referenzen[» mehr]

Umstellungsvarianten in der biologischen Landwirtschaft

Nach Einstieg des Betriebes in die biologische Wirtschaftsweise muss gemäß EU-Bioverordnung eine Umstellungszeit eingehalten werden.

Umstellungsvarianten in der biologischen Landwirtschaft bei tierhaltenden Biobetrieben

Nach Einstieg des Betriebes in die biologische Wirtschaftsweise muss gemäß EU-Bioverordnung eine Umstellungszeit eingehalten werden. Das Grundprinzip ist so festgelegt, dass bei einem gemischten Betrieb mit Flächenbewirtschaftung und Tierhaltung zuerst die Flächen umgestellt werden müssen, nach Anerkennung der Flächen können erst die Tiere umgestellt werden.

In der...  [» mehr]

Mitteilung 11 bis 15 von 39

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