Neuer SLK Partnerbetrieb

HLW-Braunau - Bio-Zertifizierung

„Genuss braucht Zeit“, dieser Maxime hat sich die HLW Braunau schon seit langem verschrieben und sie auch erfolgreich umgesetzt.

Die ausführliche Vorstellung des neuen SLK-Partnerbetriebes finden Sie unter Referenzen[» mehr]

Neuer SLK Partnerbetrieb

Futtermittelhandel Buchegger

Wir liefern zertifiziertes Heu 1.und 2.Schnitt, sowie biologisches Stroh oder konventionelles Stroh.  Heu und Stroh können in Rundballen 120 – 150 cm bzw. in Kleinballen 15 kg  geliefert werden. Stroh auch in Quaderballen 220cm x 50cm x 70cm.

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Umstellungsvarianten in der biologischen Landwirtschaft

Nach Einstieg des Betriebes in die biologische Wirtschaftsweise muss gemäß EU-Bioverordnung eine Umstellungszeit eingehalten werden.

Umstellungsvarianten in der biologischen Landwirtschaft bei tierhaltenden Biobetrieben

Nach Einstieg des Betriebes in die biologische Wirtschaftsweise muss gemäß EU-Bioverordnung eine Umstellungszeit eingehalten werden. Das Grundprinzip ist so festgelegt, dass bei einem gemischten Betrieb mit Flächenbewirtschaftung und Tierhaltung zuerst die Flächen umgestellt werden müssen, nach Anerkennung der Flächen können erst die Tiere umgestellt werden.

In der...  [» mehr]

Bio-Kurs

Information der AMA

Bei Teilnahme an der Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise im Rahmen des ÖPUL 2007 muss der Kursbesuch durch den aktuellen Bewirtschafter oder eine andere maßgeblich am Betrieb tätige Person bis spätestens 31. Mai des 1. Verpflichtungsjahres erfolgen. Die schriftliche Bestätigung über den Besuch des Lehrganges ist auf dem Betrieb aufzubewahren. Mindestdauer des Lehrganges: 15 Stunden, davon können maximal 5 Stunden in Form von Exkursionen anerkannt werden. Die Verpflichtung zum Lehrgangsbesuch...  [» mehr]

Neue EU-Bioverordnung - Verlängerte Anpassungsfristen

Zur bereits im letzen Jahr veröffentlichten neuen EU-Bioverordnung wurden mittlerweile die Detailbestimmungen für die Praxis erlassen. Diese neuen Durchführungsvorschriften wurden am 18.09.2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Änderungen zur bisherigen Verordnung dürften in einigen Punkten auch Vereinfachungen mit sich bringen.

 

Anbindehaltung von Rindern – Verlängerungsmöglichkeit von Anpassungsfristen

 

Im Frühjahr dieses Jahres...  [» mehr]

Mitteilung 21 bis 25 von 47

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