Fütterung im Biobetrieb

seit 1. Jänner 08 gilt 100% Biofutter für Rauhfutterverzehrer

Biobetriebe hatten in den letzten Jahren die Ausnahmemöglichkeit bei Nichtverfügbarkeit von biologischen Futtermitteln, für Rauhfutterverzehrer (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen,...) konventionelle Futtermittel im Rahmen von bis zu 5% der Jahresration einzusetzen.Diese Ausnahmeregelung war seit jeher mit 31.12.2007 befristet.

Es gab in letzter Zeit viele Diskussionen, ob und wie eine Weiterführung dieser Ausnahme festgelegt wird. Ein Erlass des zuständigen Bundesministeriums für...  [» mehr]

Bio- Kontrollzuschuss- Beantragung und Abwicklung

Der Bio- Kontrollzuschuss für landwirtschaftliche Betriebe wird ab 2007 im Rahmen einer Sonderrichtlinie abgewickelt und nicht mehr als Pauschale ausbezahlt. Für die biologische Wirtschaftsweise beträgt die max. Förderungsintensität im ersten Jahr 80% der tatsächlichen Kontrollkosten (Diese verringert sich bis zum Ende der Förderungsperiode im 5. Jahr stetig). Die Förderung kann bis ins Jahr 2013 gewährt werden. Bei Betrieben welche mit dem Herbstantrag 2006 ins ÖPUL 2007 eingestiegen sind,...  [» mehr]

Fotowettbewerb "Landwirtschaft Heute"

Der SLK-Fotowettbewerb startet

Die SLK GmbH als Zertifizierungsstelle in der Land- und Lebensmittelwirtschaft startet in Kooperation mit dem Raiffeisenverband Salzburg und der Landwirtschaftskammer Salzburg den Fotowettbewerb „Landwirtschaft Heute“.

Senden Sie uns Ihre Fotos und gewinnen Sie attraktive Sachpreise.

Ziel dieses Wettbewerbes ist, für jeden Monat des Jahres 2008 ein typisches Motiv der heutigen Landwirtschaft zu küren und zu präsentieren. Dem jeweiligen Monatssieger winkt ein Gewinn in der Form eines...  [» mehr]

Neue SLK-Partnerbetriebe stellen sich vor

Unter dem Menüpunkt Referenzen wird in Zukunft neuen SLK-Partnerbetrieben die Möglichkeit geboten, ihren Betrieb und die angebotenen biologischen Produkte vorzustellen.

Referenzen  [» mehr]

Erlaubte Anteile an Umstellungsfutter wurden erhöht

Aufgrund der angespannten Situation bei der Verfügbarkeit von Biofuttermitteln in den letzten Monaten hat die EU-Kommission am 19. April 2007 die erlaubten Anteile an Umstellungsfutter in der Jahresration (die Berechnung erfolgt auf Basis der Trockensubstanz) auf folgende Prozentsätze erhöht:

• Umstellungsfutter vom eigenen Betrieb: max. 80 % in der Jahresration
• zugekauftes Umstellungsfutter: max. 50 % in der Jahresration

Diese Erhöhung gilt bis 31. Dezember...  [» mehr]

Mitteilung 26 bis 30 von 39

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