Bio-Richtlinien

Gesetzliche Grundlagen

Derzeit sind für die Biolandwirtschaft und Biokontrolle im wesentlichen folgende gesetzliche Grundlagen maßgebend

  • Neue Bioverordnung 834/2007
    Mit 1. Jänner 2009 hat die VO 2092/91 ausgedient. An ihre Stelle tritt die neue Bio-Verordnung 834/2007. Die Durchführungsvorschriften zu dieser Basisverordnung erscheinen als eigene Verordnungen. Künftig ist es daher erforderlich, die jeweilige Durchführungsvorschrift und die Basisverordnung im Blick zu haben.
  • EU-Bio-Verordnung 2092/91
    Diese bis 31.12.2008 EU-weit gültige Verordnung regelte alle Bereiche von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis hin zur Veredelung von Bioprodukten
    Konsolidierte Fassung der EU-Verordnung 2092/91
  • Österreichischer Lebensmittelcodex A8
    In einzelnen Teilbereichen bzw. bis zum Ablauf von einigen Übergangsfristen gelten auch weiterhin Regelungen aus dem Österreichischen Lebensmittelcodex A8.
    Lebensmittelcodex A8

Die SLK hat die relevanten Richtlinien für Landwirte zusammengefasst, diese Informationsbroschüre können Sie hier herunterladen. (Download derzeit nicht möglich, Anfragen an officeno@ltdslk.at)

 

SLK Bio-Broschüre für die Landwirtschaft

 

Privatrechtliche Richtlinien

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es noch privatrechtliche Richtlinien der verschiednen Bioverbände. In Österreich arbeitet die SLK mit dem Verband Bio Austria zusammen und überprüft dessen Richtlinien.
Produktionsrichtlinien der Bio Austria (1,83 MB)

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Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle