Bio-Richtlinien

Grundlage für die Auslobung von Bio-Produkten stellt die EU-BIO-Verordnung 834/2007 sowie gegebenenfalls der Österreichische Lebensmittelkodex dar.

Wer ist kontrollpflichtig?

Aufgrund der gesetzlichen Grundlage sind Betriebe, die biologische Produkte erzeugen, aufbereiten, an einem anderen Ort als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern, aus einem Drittland einführen und diese vermarkten, grundsätzlich kontrollpflichtig.

Ausgenommen von dieser Kontrollpflicht sind Einzelhändler, die fertig verpackte Ware direkt und ohne Verarbeitungsschritte an den Endverbraucher vermarkten. Unter Aufbereitung fällt zum Beispiel die Umverpackung von Waren in Schmuckgebinde, das Aufbacken von Brot, die Sortierung von Obst und Gemüse, das Aufschneiden und Verpacken von Käse, etc..

Gastronomiebetriebe und Großküchen sind ebenfalls kontrollfplichtig, diese Regelung befindet sich  im Lebensmittelkodex A8 unter Kapitel 4.

Bio-Verarbeiter Broschüre der SLK

Bio-Verarbeitungsbroschüre

Eine umfassende Auflistung der relevanten Richtlinien sowie wichtige Punkte bei der Bio-Kontrolle entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Formulare & Downloads.

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