Die SLK übermittelt Ihnen gerne Richtlinien, Infopaket bzw. bietet Ihnen einen unverbindlichen Infobesuch an.
Nach Übermittlung der Betriebsdaten und des Kontrollvertrages an die Kontrollstelle, besteht zwischen Ihnen und der SLK ein aufrechtes Vertragsverhältnis.
Es gibt 2 Varianten
Freigabe der ggf. Lieferanten, anschließend Kontrolle + Freigabe Ihres Betriebes.
Gemeinsam werden etwaige Änderungen/Maßnahmen/ Verbesserungen für die Freigabe beschlossen.
Nach positiver Kontrolle und Freigabe Ihres Betriebes erhalten Sie ein Zertifikat.
Dieses wird mit jährlichen Kontrollen /jährlicher Kontrolle aufrecht erhalten und erneuert.