Die Zusammenführung und Vereinfachung des EU-Rechts hat auch im Bereich der Lebensmittelhygiene wesentliche Änderungen hervorgebracht. Seit 2006 besteht das neue LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz), das aus dem neuen Hygienerecht besteht.
Neu am derzeit geltenden Hygienerecht ist, dass auch der Urproduktion mehr Eigenverantwortung zur Lebensmittelsicherheit zukommt und alle Lebensmittelproduzenten nachweislich ein Eigenkontrollsystem nach den Prinzipien des HACCP oder gleichwertigen Systemen aufbauen müssen.
Die beiden EU-Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 bilden dabei das zentrale Element für die Neustrukturierung der Hygienevorschriften für Lebensmittelbetriebe aber auch für die landwirtschaftliche Urproduktion im gesamten EU-Raum, die aufgrund der EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verfasst wurden.
In Österreich wurde im Jänner 2006 das LMSVG beschlossen. Die dazugehörigen Verordnungen werden im Anschluss daran veröffentlicht. Nähere Informationen über die geltenden Hygienerichtlinien, über bereits veröffentlichte Leitfäden und Verordnungen sowie über die Österreichweite Umsetzung des neuen EU-Rechts sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen bzw. über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes zu finden.
Downloads/ Links:
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
EU-Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über Hygienevorschriften bei tierischen Lebensmitteln
Leitlinien für eine gute Hygienepraxis bei verschiedenen Betrieben
Checklisten der Lebensmittelaufsichtsorgane
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen