Nach der letzten Überarbeitung der EU-Bio-Verordnung 2092/91 haben sich auch einige wesentliche Punkte im Anhang VI (erlaubte nichtlandwirtschaftliche Zutaten und Verarbeitungshilftsoffe bei Bioprodukten) geändert. Bis Dezember 2007 läuft die Übergangsfrist, in der die bisherigen Zusatzstoffe erlaubt sind. Wir werden Sie im Rahmen der heurigen Kontrolle individuell hinsichtlich der neuen Bestimmungen informieren. Die aktuelle Liste können Sie vorab hier downloaden: