Verwendung des Gemeinschaftslogos

In den letzten Monaten hat es einige Diskussionen um das neue EU-Biologo gegeben.

Die Verordnung 834/2007 wurde diebezüglich geändert, die obligatorische Verwendung des Gemeinschaftslogos bzw. der ergänzenden Herkunftsbezeichnung (EU/Nicht EU-Landwirtschaft) auf der Verpackung von Bioprodukten ist bis 01. Juli 2010 nicht erforderlich.

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