Bei Teilnahme an der Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise im Rahmen des ÖPUL 2007 muss der Kursbesuch durch den aktuellen Bewirtschafter oder eine andere maßgeblich am Betrieb tätige Person bis spätestens 31. Mai des 1. Verpflichtungsjahres erfolgen. Die schriftliche Bestätigung über den Besuch des Lehrganges ist auf dem Betrieb aufzubewahren. Mindestdauer des Lehrganges: 15 Stunden, davon können maximal 5 Stunden in Form von Exkursionen anerkannt werden. Die Verpflichtung zum Lehrgangsbesuch entfällt dann, wenn der aktuelle Bewirtschafter des Bio-Betriebes bereits vor dem 01.01.2006 einen Kontrollvertrag abgeschlossen hat. Es genügt somit nicht, wenn der erste Kontrollvertrag für den Betrieb von einem Vorbewirtschafter vor dem 01.01.2006 abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Bewirtschafters oder dem Ausscheiden der maßgebend in die Bewirtschaftung eingebundenen und auf dem Betrieb tätigen Person während des Verpflichtungszeitraumes muss der Kurs durch den aktuellen Bewirtschafter oder eine andere maßgebliche Person bis spätestens 31.05. des dem Bewirtschafterwechsel folgenden Antragsjahres absolviert werden.