Neues EU-Bio-Logo - nun offiziell
Am 31. März 2010 sind die detailierten Bestimmungen zur Verwendung des neuen EU-Bio-Logos erschienen.
Die Details zur Verwendung sowie die Druckvorlagen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/agriculture/organic/eu-policy/logo_de
Das wichtigste in Kürze:
- Das Logo muss verpflichtend auf allen vorverpackten Lebensmitteln ab 1. Juli 2010 verwendet werden. Zusätzlich muss im selben Sichtfeld die Code-Nummer der Biokontrollstelle (wird von der EU neu vergeben) sowie unmittelbar darunter der Ort der Erzeugung angegeben werden.
- Bisher genehmigte Verpackungsmittel können bis 1. Juli 2012 verwendet werden. Ein Nachdruck ist ebenfalls erlaubt.
- Warten Sie mit der Anbringung des neuen EU-Bio Logos zumindest so lange, bis die Code-Nummer der Biokontrollstelle von der EU neu vergeben wurde. Sie werden diesbezüglich informiert.