Neues EU-Bio-Logo - nun offiziell

Am 31. März 2010 sind die detailierten Bestimmungen zur Verwendung des neuen EU-Bio-Logos erschienen.

Die Details zur Verwendung sowie die Druckvorlagen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/agriculture/organic/eu-policy/logo_de

Das wichtigste in Kürze:

  • Das Logo muss verpflichtend auf allen vorverpackten Lebensmitteln  ab 1. Juli 2010 verwendet werden. Zusätzlich muss im selben Sichtfeld die Code-Nummer der Biokontrollstelle (wird von der EU neu vergeben) sowie unmittelbar darunter der Ort der Erzeugung angegeben werden.
  • Bisher genehmigte Verpackungsmittel können bis 1. Juli 2012 verwendet werden. Ein Nachdruck ist ebenfalls erlaubt.
  • Warten Sie mit der Anbringung des neuen EU-Bio Logos zumindest so lange, bis die Code-Nummer der Biokontrollstelle von der EU neu vergeben wurde. Sie werden diesbezüglich informiert.
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