Am 31. März 2010 sind die detailierten Bestimmungen zur Verwendung des neuen EU-Bio-Logos erschienen.
Das neue Logo muss verpflichtend ab 1. Juli 2010 auf allen vorverpackten Lebensmitteln verwendet werden. Zusätzlich muss im selben Sichtfeld die neue Code-Nummer der Biokontrollstelle sowie unmittelbar darunter der Ort der Erzeugung angegeben werden.
Die Verwendung des neuen Bio-Logos ist detailiert geregelt (Handbuch zur Verwendung des Biologos) und unter folgendem Link abrufbar: http://ec.europa.eu/agriculture/organic/eu-policy/logo_de , hier finden Sie auch die grafischen Vorlagen.
Wichtig! Übergangsfristen:
--> Übergangsfrist bis 01.07.2012, d.h. bereits genehmigte Verpackungen dürfen weiter verwendet werden, auch ein Nachdruck dieser Druckvorlagen ist erlaubt. Werden Verpackungen oder Etiketten ab 01.07.2010 komplett neu erstellt oder Änderungen durchgeführt, so müssen die neuen Bestimmungen eingehalten werden.
Wichtig! Lassen Sie neue Verpackungsdesigns oder Etiketten von der SLK vorab prüfen.
Das EU-Logo darf auf folgenden Produkten bzw. deren Etiketten NICHT VERWENDET WERDEN
Im selben Sichtfeld wie das Bio-Logo muss auch das Herkunftsland des Produktes bzw. der Inhaltsstoffe angegeben werden. Es gibt dazu folgende Möglichkeiten:
Bei der genannten Angabe „EU", „Nicht-EU" oder des Landes können kleine Gewichtsmengen an Zutaten außer Acht gelassen werden, sofern die Gesamtmenge der nicht berücksichtigten Zutaten 2 Gewichtsprozent der Gesamtmenge der Ausgangsstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs nicht übersteigt.
Die genannte Angabe „EU" oder „Nicht-EU" darf nicht in einer auffälligeren Farbe, Größe oder Schrifttype als die Verkehrsbezeichnung des Erzeugnisses erscheinen. Die Herkunft der Produkte bzw. der Inhaltsstoffe muss nachvollziehbar sein und wird im Rahmen der jährlichen Biokontrolle überprüft.
Im Zuge des neuen Bio-Logos wurden auch die Codenummern der Kontrollstellen europaweit vereinheitlicht. Die neue Codenummer der SLK lauter "AT-BIO-501". Die Codenummern der restlichen Kontrollstellen finden Sie im Anhang. Ab sofort kann die neue Kontrollnummer auf Etiketten, Begleitpapieren, Eingangsstempeln oder Werbematerialien verwendet werden. Übergangsfrist ist gleich wie beim Bio-Logo bis 01.07.2012.