Betriebe, die den Kontrollvertrag mit der Kontrollstelle gekündigt haben und somit nicht mehr nach den Richtlinien für die biologische Wirtschaftsweise zertifiziert sind, dürfen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung keine Produkte oder Tiere mit dem Hinweis auf die biologische Landwirtschaft vermarkten. Wir bitten vor allem jene Betriebe, die mit 31.12.2006 den Kontrollvertrag gekündigt haben, dies zu berücksichtigen.