SLK übermittelt Richtlinien bzw. bietet eine unverbindliche Vorbegutachtung an.
Tipp: Bei Förderungsbeantragung ist auf einen rechtzeitigen Vertragsabschluss zu achten, derzeit der 31.12. des Vorjahres
Das Datum des Kontrollvertrags markiert den Beginn der Umstellung.
Sie werden bei der Lebensmittelbehörde als biologisch wirtschaftender Betrieb registriert.
Innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss. Folgekontrollen dann mindestens 1x pro Jahr.
Sie beträgt in der Regel 2 Jahre.
Für die Förderung bzw. bei Bioverbänden sind in diesem Zeitraum Umstellungskurse zu besuchen.
Gemeinsam werden die endgültigen Maßnahmen für die Umstellung festgelegt.
Die Ernte des zweiten Umstellungsjahres kann bereits mit dem Hinweis Hergestellt im Rahmen der Umstellung auf die biologische Landwirtschaft vermarktet werden.
Werden die Vorgaben in der Umstellungszeit erfüllt, erhält der Betrieb die Anerkennung in Form eines Biozertifikates.