Bioprodukte müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.
Dazu zählen:
Auf Lieferschein und Rechnung, die im Warenverkehr ausgestellt werden, müssen ebenfalls eine Biobezeichnung des Artikels sowie die Biokontrollnummer angeführt werden.
Nähere Infos unter: Kennzeichnung von Bio Produkten (172 KB)
Produkte: Pflicht für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel
Vergabe: Kontrollstelle
Kriterien: Die EU Kommission hat ein einheitliches Bio-Logo entworfen, das Produkte aus der biologischen Landwirtschaft kennzeichnet.
Im selben Sichtfeld wie das EU-Biologo muss die Biokontrollnummer sowie die Herkunft der Rohstoffe angeführt werden (bis zu 2% der Rohstoffe können außer Acht gelassen werden. Die genauen Vorschriften finden Sie hier. Das Handbuch zur Verwendung des EU-Biozeichens finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/farming/documents/organic-logo-user-manual_de.pdf
Gebühren: kostenlos bei aufrechtem Kontrollvertrag
Neben dem verpflichtendem EU-Biozeichen können auch andere Bioprüfzeichen oder Verbandszeichen verwendet werden, eine Auswahl finden Sie nachfolgend:
Produkte: Produkte aus ökologischem Landbau
Vergabe: SLK GesmbH
Kriterien: Das Logo der Kontrollstelle kann nach positiver Kontrolle und aufrechter Zertifizierung kostenlos verwendet werden. Es kann auch als Kombinationslogo mit dem EU-Biozeichen verwendet werden, die verpflichtende Biokontrollnummer ist somit integriert.
Gebühren: kostenlos bei aufrechtem Kontrollvertrag
Antrag zur Verwendung des SLK Bio-Prüfzeichens (319 KB)
mit der Ursprungsangabe "Austria" und rotem Rand.
Produkte: Produkte aus ökologischem Landbau
Vergabe: Agrarmarkt Austria Marketing GmbH
Kriterien: Sämtliche Rohstoffe müssen aus Österreich stammen, sofern dies realistisch ist. Bei Joghurt etwa darf der 7 %-Anteil an Bananen aus dem Ausland stammen - bis zu einem Drittel Gewichtsanteil sind importierte Bio-Rohstoffe unter diesen Bedingungen zulässig, die Milch muss natürlich zu 100 % aus heimischer Produktion stammen.
Gebühren: Lizenzvertrag mit der AMA Marketing notwendig
ohne Ursprungsangabe
Produkte: Produkte aus ökologischem Landbau
Vergabe: Agrarmarkt Austria Marketing Gmbh
Kriterien: Das AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe ist oft auf Bio-Produkten zu finden, die aus sehr unterschiedlichen Rohstoffkomponenten ebenso unterschiedlicher Herkunft bestehen, oder wird auf saisonalen Frischprodukten wie Obst und Gemüse eingesetzt, die zu den unterschiedlichen Jahreszeiten natürlich von unterschiedlichen Regionen und Kontinenten stammen.
Gebühren: Lizenzvertrag mit der AMA Marketing notwendig
Produkte: Produkte aus ökologischem Landbau der Mitglieder des Verbandes Bio Austria
Vergabe: Bio Austria, www.bio-austria.at
Kriterien: Es gelten die EU-Bio-Verordnung 834/2007, sowie die Codexrichtlinien A8 und die Austria Verbandsrichtlinien.
Gebühren: Lizenzvertrag mit Bio Austria notwendig