In den letzten Jahren wurde sehr viel über die Gentechnik diskutiert und viele wissen aber nicht, was das überhaupt bedeutet.
Vor allem wissen sehr wenige Bescheid, dass die Gentechnik bereits in sehr vielen Futter-, und Lebensmittel enthalten ist.
Begriffsbestimmungen nach dem Gentechnikgesetz:
§ 4. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:
1. Organismen: ein- oder mehrzellige Lebewesen oder nichtzelluläre vermehrungsfähige biologische Einheiten einschließlich Viren, Viroide und unter natürlichen Umständen infektiöse und vermehrungsfähige Plasmide;
3. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination oder andere herkömmliche Züchtungstechniken nicht vorkommt.
Im Bereich Gentechnik gibt es heutzutage schon eine Menge an Informationen, da die Forschung bereits große Schritte gemacht hat.
Auf weiten Teilen der Erde wird schon gentechnisch verändertes Material eingesetzt.
Dabei ist zu erkennen, dass die Bedeutung von GVO (gentechnisch veränderte Organismen) in den letzten Jahren, im Bereich der pflanzlichen Produktion stark zugenommen hat.
Eine Vielzahl von Richtlinien wurde bereits erschaffen um die prikäre Lage rechtlich zu definieren, damit der Einsatz und die Vermehrung dieser GVO-Produkte unter Kontrolle gebracht werden kann.
Wir gehören zu den wenigen Ländern die sich für die GVO-Freiheit entschieden haben.
Der Anbau und die Vermehrung von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Österreich bereits verboten, allerdings nicht der Import und die Verwendung von GVO Futtermittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen, auch im Lebensmittelbereich.
In der EU-Verordnung ist die Kennzeichnungspflicht genauestens definiert und besteht für Lebensmittel, Futtermittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen, wenn sie:
Der Österreicher legt immer mehr Wert auf gentechnisch freie Produkte, sowohl im Bereich der Lebensmittel, als auch im Bereich der Landwirtschaft und Umwelt. Genau in diesen Bereichen, Kontrolle und Zertifizierung, ist die SLK Ihr kompetenter Ansprechpartner!