Die SLK übermittelt Ihnen gerne Richtlinien und ein Infopaket
Nach Übermittlung der Betriebsdaten und des Kontrollvertrages an die Kontrollstelle, besteht zwischen Ihnen und der SLK ein aufrechtes Vertragsverhältnis.
Es gibt 2 Varianten
Freigabe der ggf. Lieferanten, anschließend Kontrolle + Freigabe Ihres Betriebes.
Gemeinsam werden etwaige Änderungen/Maßnahmen/ Verbesserungen für die Freigabe beschlossen.
Nach positiver Kontrolle und Freigabe Ihres Betriebes erhalten Sie ein Zertifikat.
Dieses wird mit jährlichen Kontrollen /jährlicher Kontrolle aufrecht erhalten und erneuert.