Laut Codex-Richtlinie zur Definition der "Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmittel und deren Kennzeichnung, ist Folgendes zu beachten.
- Als Gentechnik-Frei ausgelobt werden, dürfen nur kontrollierte Lebens,- und Futtermittel, da ansonsten die Kennzeichnungsvorschriften der EU-Verordnung für gentechnisch veränderte Mittel zutrifft. -->siehe Kennzeichnungspflicht
- Die Gentechnikfrei-Kennzeichnung ist nur dann erlaubt, wenn alle Zutaten den Codex-Richtlinien entsprechen!
- Kennzeichnung und Werbung solcher, nach den Richtlinien erzeugter Lebensmittel, erfolgt mit einem deutlichen Hinweis, entsprechend den Codex-Richtlinien. (Gentechnikfrei erzeugt gemäß Codex-Richtlinie xxxx vom xxx)
- Bei der Kennzeichnung von kontrollierten Produkten ist der Name der Kontrollstelle anzuführen.
- Diese Kennzeichnung muss leicht verständlich sein und an gut sichtbarer Stelle, deutlich lesbar und unmissverständlich angebracht werden.
Die genaue Definition ist in der Codex-Richtlinie nachzulesen.
Wie kann Ihr Kunde einfach und sicher erkennen, dass die angebotene Ware und der Betrieb kontrolliert und zertifiziert gentechnikfrei sind?
Das SLK-Prüfzeichen und das Logo der
Gentechnikfreiheit der ARGE Gentechnikfrei sind dafür bestens geeignet
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