Die Antragstellung auf Verkürzung der Umstellungszeit bei der Kontrollstelle ist seit 01.01.2021 nicht mehr möglich. Wird eine Verkürzung der Umstellungszeit angestrebt, so muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland gestellt werden. Die Kontaktdaten finden sich auf der Homepage der SLK im Bereich „Bio-Landwirtschaft – Formulare und Downloads – Pflanzenbau – Verkürzung der Umstellungszeit – Adressdaten Behörden Ansuchen Verkürzung der Umstellungszeit.
Es sind folgende Formulare/Unterlagen für die Antragstellung notwendig:
Folgende Nachweise müssen für den Zeitraum von mindestens drei Jahren vor Abschluss des Zertifizierungsvertrages bzw. des Flächenzugangs vorliegen:
Teilnahme ÖPUL 2015
-Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ in Bezug auf Ackerfutter- und Grünlandflächen.
-schriftlicher Nachweis (Formular Anlage zum Antrag rückwirkende Anerkennung – Feldstücks bezogene Angaben), dass
nur in der biologischen Produktion zulässige Düngemittel verwendet wurden.
Die notwendigen Formulare, Anlage und Verfahrensanweisung finden sich unter folgendem Link zum Herunterladen: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/qualitaetsregelungen/kontrollausschuss_euquadg.html#heading_Rueckwirkende_Anerkennung_Bio
Die weitere Bearbeitung und Prüfung des Antrages wird durch die zuständige Behörde durchgeführt, das Ergebnis wird von dieser mittels behördlichem Bescheid mitgeteilt.